Gesetzgebung: Tariftreuegesetz ist am 1. Mai in Kraft getreten
Das Bundestariftreuegesetz ist am 1. Mai 2026 in Kraft getreten. Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, müssen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fortan tarifvertragliche Arbeitsbedingungen gewähren. Worauf sich Arbeitgeber einstellen müssen.