Gesetzliche Unfallversicherung: Sturz beim Kaffeetrinken kann Arbeitsunfall sein
Verschluckt sich ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken und stürzt hierdurch, kann dies einen Arbeitsunfall darstellen, der unter die gesetzliche Unfallversicherung fällt.
Verschluckt sich ein Arbeitnehmer beim Kaffeetrinken und stürzt hierdurch, kann dies einen Arbeitsunfall darstellen, der unter die gesetzliche Unfallversicherung fällt.