GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Kabinettsbeschluss: Teilkrankschreibung ja, Kürzung des Krankengeldes nein
Das Bundeskabinett hat am 29. April 2026 den Regierungsentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes beschlossen. Neu eingeführt werden unter anderem die Teilarbeitsunfähigkeit und das Teilkrankengeld. Im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf enthält der Regierungsentwurf keine Kürzung des Krankengeldes mehr. Dafür gibt es Änderungen bei der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).