Grundsücks-GbR: Eintragung des Eigentümers in das Grundbuch nach Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters
Scheidet der vorletzte Gesellschafter aus einer nicht im Gesellschaftsregister eingetragenen GbR, die ein Grundstück hält, aus, kann die Grundbuchberichtigung laut Beschluss des OLG Hamburg durch Bewilligung der Gesellschafter und Versicherung des letzten Gesellschafterbestandes erreicht werden.