
Hessisches FG: Entgeltliche Erstellung von Schein- bzw. Abdeckrechnungen
Die entgeltliche Erstellung von Schein- bzw. Abdeckrechnungen (für die Baubranche) kann eine eigene umsatzsteuerpflichtige Leistung sein. So hat das Hessische FG entschieden.
Die entgeltliche Erstellung von Schein- bzw. Abdeckrechnungen (für die Baubranche) kann eine eigene umsatzsteuerpflichtige Leistung sein. So hat das Hessische FG entschieden.