Hessisches LAG: Ausschluss eines Betriebsrats wegen Datenschutzverstoß
Wenn ein Betriebsrat vertrauliche Daten von Mitarbeitenden an seinen privaten E-Mail-Account weiterleitet, verstößt er gegen seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen. Das rechtfertigt seinen Ausschluss aus dem Gremium, stellte das Hessische Landesarbeitsgericht fest.