Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Mehr Spielraum für Investitionen und Zukunftsausgaben in allen Bundesländern
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sanierungshilfengesetzes beschlossen. Damit können auch Länder, die Sanierungshilfen erhalten, den mit den Grundgesetzänderungen im März 2025 beschlossenen höheren Verschuldungsspielraum nutzen. Damit wird die Finanzierung von Zukunftsausgaben und Investitionen in größerem Umfang auch in Bremen und dem Saarland ermöglicht.