Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos: Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
Das Achte Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, mit dem die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos bis 2035 verlängert wird, hat am 19.12.2025 erfolgreich den Bundesrat passiert.