KG Berlin: Anwalt muss bei eigenmächtiger Berufung Verfahrenskosten zahlen
Das KG Berlin hat entschieden, dass ein Prozessbevollmächtigter bei missbräuchlicher Ausübung einer erteilten Prozessvollmacht persönlich für die Kosten des Berufungsverfahrens haftet. Der Rechtsanwalt hatte ohne Abstimmung mit seinem bedürftigen Mandanten Berufung eingelegt.