
KG Berlin : Kein Mitverschulden bei fehlendem Fahrradhelm
Eine Fahrradfahrerin trifft bei einem von einem Kfz-Fahrer verschuldeten Verkehrsunfall kein Mitverschulden an ihren schweren Kopfverletzungen wegen eines fehlenden Fahrradhelms.
Eine Fahrradfahrerin trifft bei einem von einem Kfz-Fahrer verschuldeten Verkehrsunfall kein Mitverschulden an ihren schweren Kopfverletzungen wegen eines fehlenden Fahrradhelms.