KG Berlin : Zur Unbestimmtheit des Unternehmensgegenstandes in GmbH-Satzungen
In GmbH-Satzungen ist der Unternehmensgegenstand so konkret und individuell zu bezeichnen, dass der Tätigkeitsschwerpunkt hinreichend erkennbar ist. Allgemeine Formulierungen wie „Handel mit Waren aller Art“ genügen dieser Anforderung ohne konkretisierenden Zusatz regelmäßig nicht.