
Koalitionsvertrag: Der Koalitionsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht
CDU/CSU und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Nach wochenlangen Verhandlungen sind nun die Regierungsvorhaben der kommenden vier Jahre auf 146 Seiten zusammengefasst. Im Arbeitsrecht hat vieles Eingang in das Koalitionspapier gefunden, was bereits im Sondierungspapier und in den Ergebnissen der Arbeitsgruppe "Arbeit und Soziales" enthalten war.