LAG Berlin-Brandenburg: Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Mehrarbeitszuschlägen
Eine tarifliche Regelung, die besagt, dass Beschäftigte im Einzelhandel Mehrarbeitszuschläge erst nach dem Überschreiten der Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte erhalten, diskriminiert Teilzeitbeschäftigte. Das hat das LAG Berlin entschieden.