LAG Düsseldorf: Probezeitkündigung unwirksam wegen widersprüchlichen Verhaltens des Arbeitgebers
Ein Vorgesetzter teilte einem Mitarbeiter kurz vor Ende seiner sechsmonatigen Probezeit mit, dass er „selbstverständlich“ übernommen werde. Wenig später wurde dem Mitarbeiter aber dennoch gekündigt – innerhalb der Probezeit. Das LAG Düsseldorf urteilte: Diese Kündigung ist treuwidrig und daher unwirksam.