LAG Hamm: Abtreibungsverbot: Klinik hat Weisungsrecht
Eine Klinik in kirchlicher Trägerschaft durfte einem Chefarzt die Durchführung von legalen Schwangerschaftsabbrüchen während der genehmigten Nebentätigkeit nicht untersagen, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Zulässig war dagegen die Dienstanweisung des Arbeitgebers für die Haupttätigkeit.