LAG Hamm : Kündigung nach online erworbener AU-Bescheinigung ohne ärztliche Untersuchung
Weil die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unzutreffend suggerierte, es habe eine Fernuntersuchung durch einen Arzt stattgefunden, durfte der Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden. Einer Abmahnung bedurfte es aufgrund des schwerwiegenden Pflichtverstoßes laut LAG Hamm nicht.