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LAG Köln: Kündigung einer Bonner Universitätsprofessorin ist wirksam

Das Landesarbeitsgericht Köln hat die ordentliche Kündigung einer Bonner Universitätsprofessorin bestätigt. Grund dafür ist der Verstoß gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis: Im Bewerbungsverfahren legte sie Veröffentlichungen vor, die Plagiate enthielten.