LAG Köln: Kündigung einer Bonner Universitätsprofessorin ist wirksam
Das Landesarbeitsgericht Köln hat die ordentliche Kündigung einer Bonner Universitätsprofessorin bestätigt. Grund dafür ist der Verstoß gegen die Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis: Im Bewerbungsverfahren legte sie Veröffentlichungen vor, die Plagiate enthielten.