LAG Niedersachsen: Kündigung auf Druck der Kollegen unwirksam
Ein öffentliches Nahverkehrsunternehmen kündigte einem langjährigen Arbeitnehmer, weil Kollegen nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten wollten. Die Kündigung war unwirksam, entschied das LAG Niedersachsen. Der Arbeitgeber habe nicht ausreichend versucht, den Konflikt zu lösen.