LAG Niedersachsen: Tätlichkeit gegenüber Vorgesetztem rechtfertigt die Kündigung
Die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der gegenüber seinem Vorgesetzten handgreiflich wurde, war rechtmäßig. Eine Abmahnung war entbehrlich, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen.