LAG Schleswig-Holstein: Meldestelle für Hinweisgeber mitbestimmungspflichtig
Die Einrichtung einer betrieblichen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz unterliegt in ihrer Ausgestaltung der Mitbestimmung des Betriebsrats. Über das „Ob“ der Einrichtung entscheidet der Arbeitgeber.