
LG Berlin: Indexmieten müssen klar und transparent sein
Die Vereinbarung einer Indexmiete muss verständlich formuliert sein. Eine unter „Sonstige Vereinbarungen“ unauffällig platzierte Indexmiete ist überraschend und daher unwirksam.
Die Vereinbarung einer Indexmiete muss verständlich formuliert sein. Eine unter „Sonstige Vereinbarungen“ unauffällig platzierte Indexmiete ist überraschend und daher unwirksam.