LG Flensburg: Kündigung wegen Störung des Hausfriedens bei sich aufschaukelnden Lärmbelästigungen
Bei einer Störung des Hausfriedens durch sich wechselseitig aufschaukelnde Ruhestörungen mehrerer Mieter darf der Vermieter nicht willkürlich einen Störer auswählen und diesem fristlos kündigen.