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Haufe

LG Frankenthal: Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer den gesamten Lohn

Handwerker, die Verbraucher nicht über ihr Widerrufsrecht aufklären, haben bei einem Widerruf keinen Anspruch auf Werklohnzahlung – selbst wenn die Arbeit bereits vollständig erbracht wurde. Im konkreten Fall wurde die Klage eines Gartenbauers auf Zahlung des vollen Werklohns abgewiesen.