
LG Frankenthal: Fehlende Widerrufsbelehrung kostet Gartenbauer den gesamten Lohn
Handwerker, die Verbraucher nicht über ihr Widerrufsrecht aufklären, haben bei einem Widerruf keinen Anspruch auf Werklohnzahlung – selbst wenn die Arbeit bereits vollständig erbracht wurde. Im konkreten Fall wurde die Klage eines Gartenbauers auf Zahlung des vollen Werklohns abgewiesen.