LG Frankfurt: Keine Videoverhandlung für Unterbevollmächtigte
Unterbevollmächtigte in Vertretung eines am Gerichtsort ansässigen Hauptbevollmächtigten haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung per Video-Call.
Unterbevollmächtigte in Vertretung eines am Gerichtsort ansässigen Hauptbevollmächtigten haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung per Video-Call.