
LG Hamburg: LG Hamburg: Kein Nutzungsausfallschaden wegen eingeschränktem Fahrvergnügen
Steht ein Liebhaberfahrzeug unfallbedingt lange in der Werkstatt, so steht dem Fahrzeughalter kein Nutzungsausfallschaden zu, falls ihm ein - wenn auch weniger repräsentativer - Firmenwagen zur Verfügung steht.