
LG Koblenz: Radfahrer stürzt über Leine: Keine Tierhalterhaftung bei Gassirunde aus Gefälligkeit
Ein Tierhalter haftet nicht für einen von seinem Hund verursachten Fahrradunfall, wenn der Hund nicht von seinem Halter, sondern von einer anderen Person ausgeführt wird. Die andere Person haftet nur bei Verschulden.