LG Koblenz: Rail & Fly: Mit Unpünktlichkeit der Bahn muss gerechnet werden
Wer eine Flugreise bucht und die Deutsche Bundesbahn für die Anfahrt zum Flughafen nutzt, muss einen großzügigen Verspätungspuffer einplanen, andernfalls ist das Verpassen des Fluges infolge der Zugverspätung selbstverschuldet.