LG Koblenz: Stolperfalle Kopfsteinpflaster: Wie weit geht die Verkehrssicherungspflicht der Stadt?
Führt eine mehrere Zentimeter große Lücke (hier: 2-3 cm) in der Pflasterung einer Altstadt, in der es möglich ist, mit dem Schuh hängen zu bleiben, zu einem Schadensersatzanspruch aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht? Das LG Koblenz verneint dies.