LG Köln: Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Unfallfahrzeugs
Der Hinweis in der Rechnung „nicht als unfallfrei verkauft“ genügt beim Gebrauchtwagenkauf nicht den für Unternehmer geltenden Offenbarungspflichten bei schweren Unfallschäden.
Der Hinweis in der Rechnung „nicht als unfallfrei verkauft“ genügt beim Gebrauchtwagenkauf nicht den für Unternehmer geltenden Offenbarungspflichten bei schweren Unfallschäden.