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Haufe

LG Köln: Rein telefonische Beratung kein Fernabsatzgeschäft

Das LG Köln hat entschieden, dass ein Anwalt, der eine Mandantin rein telefonisch beraten hat, nicht automatisch ein Fernabsatzgeschäft abgeschlossen hat, für das ein 14-tägiges Widerrufsrecht gilt. Die Mandantin muss daher den geforderten Anwaltslohn zahlen.