
LG Köln: Unwirksame Preiserhöhung von Netflix
Das LG Köln hat sowohl eine in den AGB von Netflix in der Vergangenheit verwendete Klausel zur einseitigen Preisanpassung als auch einzelne, jeweils mit formeller Zustimmung des Kunden erfolgte Preiserhöhungen für unwirksam erklärt.