LG Lübeck: Anwältin muss die Kosten einer Beschwerde selbst tragen
Legt eine Anwältin gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Teilnahme am Gerichtstermin per Video-Call Beschwerde ein, so hat sie die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Legt eine Anwältin gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Teilnahme am Gerichtstermin per Video-Call Beschwerde ein, so hat sie die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.