
LG Lübeck: Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer
Radfahrer müssen innerhalb des für sie bestimmten Radschutzstreifens äußerst rechts fahren. Die Missachtung dieses Gebots kann zur Mithaftung bei einem Verkehrsunfall führen.
Radfahrer müssen innerhalb des für sie bestimmten Radschutzstreifens äußerst rechts fahren. Die Missachtung dieses Gebots kann zur Mithaftung bei einem Verkehrsunfall führen.