
LG Lübeck: Risikoreicher Gehweg: Fußgänger stürzt auf Gehweg über Kante – haftet die Stadt?
Trotz der grundsätzlichen Verkehrssicherungspflicht müssen Fußgänger auch im innerstädtischen Bereich unter Umständen mit Hindernissen auf Gehwegen rechnen. Kommt es zu einem Unfall, ist die Haftungsfrage nicht eindeutig.