LG München: Einführung von Werbung bei Amazon Prime stellt Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb dar
Die Einführung von Werbung bei Amazon Prime Video durch einseitige Vertragsänderung per Mail verstößt nach Ansicht des LG München I gegen § 5 Abs. 2 UWG. Amazon muss seinen Abonnenten gegenüber klarstellen, dass abgeschlossene Verträge weiterhin Werbefreiheit beinhalten.