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Haufe

LG München I : Berufungsgericht weist Räumungsklage ab: Treuwidrige Kündigung wegen Zahlungsverzugs

Ein Mieter zahlte die Miete nach einem Vermieterwechsel vorübergehend an den alten Vermieter weiter und wurde daraufhin fristlos gekündigt. Da der alte Vermieter jedoch nach wie vor Teil der neuen Vermietergemeinschaft war, hat das Berufungsgericht die Kündigung als treuwidrig abgelehnt.