
LG Stuttgart: Bankkundin falsch beraten: Offener Immobilienfonds nicht mit Festgeld vergleichbar
Die Risikoeinstufung und damit die Geeignetheit von offenen Immobilienfonds für sicherheitsbewusste Anleger wird derzeit lebhaft diskutiert. Mit einem von der Einlagensicherung gesicherten Festgeld sind offene Immobilienfonds jedenfalls nicht vergleichbar, so das LG Stuttgart.