LSG-Urteil: Kein sozialversicherungsrechtliches Outsourcing bei Eingliederung in Betriebsorganisation
Die Beschäftigung von Piloten als selbstständige Auftragnehmer stößt auf rechtliche Grenzen. Die Vertragsgestaltung, die bei der irischen Fluggesellschaft Ryanair zur Begründung einer Selbstständigkeit gewählt und vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem Musterverfahren geprüft wurde, deute eindeutig auf eine abhängige Beschäftigung hin, so die Rechtsprechung.