LSG-Urteil: Outgesourcte Piloten zählen als Beschäftigte von Ryanair
Die Beschäftigung von Piloten als selbstständige Auftragnehmer stößt auf rechtliche Grenzen. Die Vertragsgestaltung, die bei der irischen Fluggesellschaft Ryanair zur Begründung einer Selbstständigkeit gewählt wurde, deutet eindeutig auf eine abhängige Beschäftigung hin. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem Musterverfahren entschieden.