LSG Urteil: Scheinarbeitsverhältnisse schließen Kurzarbeitergeld aus
Das Hessische Landessozialgericht entschied, dass bei einem Scheinarbeitsverhältnis kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht. Eine GmbH aus Mittelhessen scheiterte mit ihrer Klage, da das Arbeitsverhältnis einer Mitgesellschafterin nur zum Zweck der Förderung geschlossen worden war.