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Haufe

Meinungsäußerung: Meinungsfreiheit im Arbeitsverhältnis und ihre Grenzen

Kürzlich kritisierte ein DHL-Mitarbeiter seinen Arbeitgeber öffentlich für die Geschäftsbeziehung zum Rüstungsunternehmen Rheinmetall. Kurz darauf wurde er zu Unrecht entlassen, entschied das Arbeitsgericht Leipzig. Grundsätzlich dürfen Mitarbeitende ihre Meinung frei äußern, doch im Rahmen der beruflichen Tätigkeit hat die Meinungsfreiheit auch Grenzen. Welche das sind und wie Arbeitgeber reagieren können.