
Meldeverfahren bei Unterbrechung: Abmeldungen mit Abgabegrund 34 korrekt abgeben
Wird eine Beschäftigung nach Krankengeldbezug nicht wieder aufgenommen, ist vom Arbeitgeber eine Abmeldung zur Sozialversicherung abzugeben. Hierfür ist der besondere Abgabegrund 34 zu verwenden. Häufige Fehlerquelle bei diesen Meldungen: es wird ein falscher Zeitraum angegeben.