Neues Recht auf Reparatur: Bundestag plant Umsetzung von „Recht auf Reparatur“
Der Bundestag hat den Regierungsentwurf zur Umsetzung der „EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren“ beraten und an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Das neue Recht auf Reparatur soll für ausgewählte technische Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gelten. Hersteller werden verpflichtet, diese Produkte über mehrere Jahre hinweg zu einem angemessenen Preis zu reparieren.