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Haufe

Neues Recht auf Reparatur: „Recht auf Reparatur“ passiert den Bundesrat

Das neue Recht auf Reparatur hat am 10.7.2026 den Bundesrat passiert. Es soll für ausgewählte technische Geräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke und Smartphones gelten. Hersteller werden verpflichtet, diese Produkte über mehrere Jahre hinweg zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Ergänzend wurden im parlamentarischen Verfahren Regelungen zur Vorsorgeverfügung in das Gesetz aufgenommen.