Niedersächsisches FG: Erledigungsgebühr nach RVG
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass kein Mehrvergleich bei der Erledigungsgebühr nach Nr. 1003 i.V.m. Nr. 1002 VV RVG zu berücksichtigen ist.
Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass kein Mehrvergleich bei der Erledigungsgebühr nach Nr. 1003 i.V.m. Nr. 1002 VV RVG zu berücksichtigen ist.