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Haufe

Niedersächsisches FG: Fettabscheider steht erweiterter Kürzung in der Gewerbesteuer nicht entgegen

Wird ein Fettabscheider als Betriebsvorrichtung mitvermietet, stellt dies ein nicht schädliches Nebengeschäft zu der Grundstücksverwaltung und Grundstücksnutzung dar. So hat das Niedersächsische FG entschieden.