OLG Brandenburg: Scan-Kosten müssen nicht erstattet werden
Eine Kanzlei, die mit hohem personellem und zeitlichem Aufwand die umfangreichen Papierunterlagen digitalisiert, die sie von der Gegenseite erhalten hat, kann sich die dafür angefallenen Kosten nicht erstatten lassen. Dies hat das OLG Brandenburg entschieden.