
OLG Dresden: Elementarschadensversicherung: 5 cm Wasserhöhe auf Terrasse keine Überschwemmung
Ein Schaden, der durch starke Niederschläge an einem Gebäude entsteht, ist längst nicht immer von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit die Versicherung zahlt.