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OLG Dresden: Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten einer oHG und Übergang von Ansprüchen im Wege der Ausgliederung

Das OLG Dresden bejaht in seiner Entscheidung die Haftung der Gesellschafter einer oHG für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Ferner bejaht es im konkreten Fall den Übergang der Forderung auf Seiten des ursprünglich Berechtigten auf die Klägerin im Wege der Ausgliederung nach dem Umwandlungsgesetz.