OLG Düsseldorf: Elektronische Einladung zur Gesellschafterversammlung?
Genügt es, wenn der Gesellschaftsvertrag einer GmbH vorsieht, dass Einladungen zur Gesellschafterversammlung „elektronisch“ erfolgen?
Genügt es, wenn der Gesellschaftsvertrag einer GmbH vorsieht, dass Einladungen zur Gesellschafterversammlung „elektronisch“ erfolgen?